Ausführungsvarianten für Türen

Gestaltung bettengängiger Türen

Gestaltung bettengängiger Türen

Türen von Patientenzimmern müssen für den Bettentransport ausgelegt werden und daher eine lichte Mindestbreite von 1,25 m haben. Die entsprechenden Türflügel können recht schwer sein. Der Bedienungsablauf bei Öffnen und Schließen ist zudem ein anderer als bei üblichen Türbreiten.

Um dem Anspruch an eine möglichst normale Umweltgestaltung gerecht zu werden, kann die Patientenzimmertür geteilt ausgebildet werden, so dass im normalen Betrieb ein schmaler Stehflügel geschlossen bleiben kann. Für den im psychiatrischen Bereich verhältnismäßig selten auftretenden Bettentransfer werden entsprechend beide Flügel geöffnet.

Auswahl der Türdrücker

Auswahl der Türdrücker

Türklinken gehören zu den am häufigsten benutzten Bauelementen für Strangulationen im psychiatrischen Umfeld. Insbesondere in Hochrisikobereichen wie Nassräumen und Patientenzimmern sollte dieser Fakt bei der Gestaltung der Tür und der Klinke Berücksichtigung finden.

Eine Möglichkeit ist der Einsatz konisch geformter und schräg montierter Türdrücker. Diese können allerdings dem Anspruch an Normalität weniger gerecht werden. Konisch geformte Drehknaufe können ebenfalls die bauliche Suizidprävention unterstützen. Der Bedienkomfort ist jedoch eingeschränkt. Insbesondere für ältere Patienten, z. B. im Bereich der Gerontopsychiatrie, wird daher ihr Einsatz nicht empfohlen. Eine gute Alternative kann der Einsatz von Schiebetüren mit Griffmuscheln sein. Diese werden sowohl den Anforderungen an die Normalität als auch der Suizidprävention gerecht wird.

Weiterhin ist zu beachten, dass alle Räume, welche von Patienten verschlossen werden können, mit Notöffnungsmöglichkeit von außen ausgestattet werden müssen. Dafür bietet der Markt verschiedene Systeme, beispielsweise die hier dargestellte Öffnungsmöglichkeit durch einen Chip.

Verhinderung der Strangulation an der Türklinke durch Beschränkung des notwendigen Raumes

Verhinderung der Strangulation an der Türklinke durch Beschränkung des notwendigen Raumes

Neben der suizidpräventiven Formgebung von Türklinken können auch durch eine geeignete Grundrissgestaltung bzw. Einrichtung Suizide an Türklinken vermieden werden.

Strangulationen an Türklinken finden meist in hockender Position statt. Um das Abrutschen des Gurtes von der einseitig geöffneten Türklinke zu verhindern, muss sich der Suizident in die Gegenrichtung lehnen. Daraus ergibt sich ein Platzbedarf im Raum. Wird dieser durch bauliche Maßnahmen (z. B. Möblierung, Wände) besetzt, wird der Zugang zu dieser Suizidmethode erheblich erschwert.

Es ist zu beachten, dass dies nach DIN 18040 einen Widerspruch zur Benutzbarkeit durch Rollstuhlnutzer darstellt. Die Norm fordert einen Abstand der Türklinke von 50 cm zur Wand, um die Anfahrbarkeit des Drückers zu gewährleisten. In der Schweiz geht man von einem Platzbedarf von 60 cm Abstand für Rollatoren aus.

Es ist daher zu entscheiden, welche Patientenzimmer für suizidale Akutpatienten und welche für Nutzer mit Mobilitätseinschränkungen ausgelegt werden sollen.