Wand / Boden / Decke

Farbliche Gestaltung der Räume, Anordnung von Wandschmuck

Farbliche Gestaltung der Räume, Anordnung von Wandschmuck

Konkrete Farbempfehlungen können aus wissenschaftlichen Studien ausdrücklich nicht abgeleitet werden. Als gesichert darf jedoch gelten, dass der Einsatz von Farbe zur Gestaltung psychiatrischer Bereiche einen positiven Beitrag zur Schaffung einer therapeutischen Atmosphäre beitragen kann. Als Ziele der Farbgestaltung sind zu nennen:

• Vermeidung einer sterilen Krankenhausatmosphäre
• Schaffung einer abwechslungsreichen Umwelt, Zonen mit hoher und geringer Reizdichte
• Nutzung der Farbe zur Zonierung von Bereichen oder Gliederung langer Flure
• Schaffung von Aufmerksamkeitspunkten, die die Orientierung unterstützen können

Es wird empfohlen frische und zeitgemäße Farben auszuwählen und kräftige Töne als Akzente auf hellen Flächen einzusetzen. Reizüberflutungen durch großflächige, strahlende Farben (beispielsweise greller Orangeton an allen Wänden) sollten vermieden werden. Der Einsatz von Bildern oder anderen Wandschmuckelementen kann ebenfalls die Schaffung einer antisuizidalen Atmosphäre unterstützen. Studien haben gezeigt, dass insbesondere Bilder mit Naturansichten positive Auswirkungen auf die Betrachter haben. Die Raumausstattung (Gardinen, Bettwäsche usw.) ist in das Farbkonzept einzubeziehen. Durch eine akzentuierte Beleuchtung kann das Farbkonzept unterstützt werden.

  1. Diette, G. B., Lechtzin, N., Haponik, E., Devrotes, A. and Rubin, H.R. (2003)
  2. Glasow, N. (2011)

Cool down pink

Cool down pink

Bereits 1979 wurden erste Hinweise auf die beruhigende Wirkung von leuchtendem Pink auf Gefängnisinsassen publiziert. Inzwischen haben Studien die blutdrucksenkende Wirkung des sog. „Cool down pink“ nachgewiesen. Die Dipl. Farbdesignerin Späth (1979) dokumentierte zudem die Reduktion aggressiven Verhaltens bei Häftlingen im Gefängnis Pfäffikon ZH in der Schweiz, welches seit mehreren Jahren über vier Zellen in Pink verfügt. Die Evaluation des aggressionsmindernden Effektes von „Cool down Pink“ in psychiatrischen Einrichtungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es werden ähnliche Ergebnisse erwartet.

  1. Schauss, A. G. (1979)
  2. Späth, D. (2010)

Kontrastreiche Gestaltung

Kontrastreiche Gestaltung

Die visuell kontrastreiche Gestaltung von Raumelementen (z. B. Türen) sowie Ausstattungselementen (z. B. WC) gegenüber der Wand bzw. dem Boden führt zu einer leichteren Wahrnehmung dieser Elemente und kann die Auffindbarkeit erhöhen. Insbesondere in der Gerontopsychiatrie, in der mit einem größeren Anteil an Patienten mit visuellen Einschränkungen gerechnet werden muss, sollte dieser Effekt gezielt Anwendung finden.

Gleichermaßen können Elemente durch kontrastarme Gestaltung aus dem Aufmerksamkeitsfeld gerückt werden. Marquardt und Glasow (2005) konnten in einer Studie mit demenziell erkrankten Probanden nachweisen, dass eine visuelle Abschirmung der Ausgangstür (Vorhang in Wandfarbe) die Bewohner von dieser ablenkt und damit die Anzahl an potentiell frustrierenden Erlebnissen (z. B. Rütteln am verschlossenen Türknauf) deutlich reduziert.

  1. Ausführungsvariante: "Kontrastreiche Gestaltung"
  2. EPH Barrierefreiheit
  3. Marquardt, G. und Glasow, N. (2005)

Raumakustik

Raumakustik

Akustische Belästigungen, beispielsweise durch hohe Geräuschpegel in Gruppenräumen oder auch durch nächtliche Ruhestörungen bei Akutaufnahmen, können bei Patienten und Personal massiven Stress verursachen und führen damit zu einer Störung der therapeutischen Umwelt. Dies ist durch geeignete raumakustische Maßnahmen (z. B. schallabsorbierende Materialien, Trittschallmaßnahmen, Akustikelemente) zu vermeiden.

  1. Glasow, N. (2011)

Wände: Vandalismusschutz

Wände: Vandalismusschutz

Die Anforderungen an die Strapazierfähigkeit von Wänden sind im psychiatrischen Bereich hoch. Häufig treten Vandalismusschäden auf, die hohe Renovierungskosten verursachen können. Insbesondere in Akutbereichen sind daher robuste Wandoberflächen zu wählen. Hochwertige Materialien können Vandalismus entgegen wirken.Anforderungen an den Rammschutz in Fluren sind dem Abschnitt Erschließung + Orientierung zu entnehmen.

  1. Glasow, N. (2011)

Emissionsschutz

Emissionsschutz

„Bauprodukte können eine bedeutsame Quelle für die Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) darstellen.“ (www.umweltbundesamt.de; 14.5.12) „Die Wirkungen von flüchtigen organischen Verbindungen können von Geruchsempfindungen und Reizwirkungen auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen über akute systemische Wirkungen bis hin zu Langzeitwirkungen reichen.“ (AgBB, S.3)

Die Grundlage einer therapeutischen Umwelt ist die Vermeidung von Stressfaktoren für Patienten und Personal, zu denen auch Geruch und Schadstoffe gehören. In diesem Sinne sind entsprechende Emissionen durch die Auswahl geeigneter Materialien auszuschließen. Da die Geruchsbelastung in psychiatrischen Einrichtungen, nicht zuletzt aufgrund der begrenzten Lüftungsmöglichkeiten, oft enorm ist, sollte der Einsatz geruchs- bzw. schadstoffabsorbierender Materialien erwogen werden.

  1. AgBB (2010)

Hygiene

Hygiene

Bodenbeläge müssen nach MusterKHBauV leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. „Unter leicht durchführbarer Reinigung ist zu verstehen, dass der Fußboden durch Einsatz von bewährten Reinigungsverfahren und geeigneten Mitteln sicher und hygienisch einwandfrei gesäubert werden kann.“ (VBG2003: 10)

Typische Krankenhauskeime treten auch im psychiatrischen Bereich auf. Grundsätzlich müssen Fußböden und patientennahe Flächen daher desinfektionsmittelbeständig ausgeführt werden, auch wenn die Empfehlungen von Experten (Robert-Koch-Institut und Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.) zur Desinfektion von Böden und Raumelementen durchaus unterschiedlich ausfallen. Bei der Auswahl der Bodenbeläge ist zu bedenken, dass erhebliche Unterschiede in den Folgekosten (z. B. für Reinigung) bestehen.

  1. MusterKHBauVO (zurückgezogen)
  2. VBG (2003)
  3. RKI (2004)
  4. DGKH Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (2012)

Boden: Rutschfestigkeit

Boden: Rutschfestigkeit

„Die Häufigkeit und Schwere von Sturzunfällen werden zumeist unterschätzt. Nach den statistischen Unterlagen der Unfallversicherungsträger liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens.“ [BGR 181, S.3] Die Auswahl geeigneter Bodenbeläge mit adäquater Rutschhemmung ist daher zwingend erforderlich.

Die BG-Regel 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) weist den Böden entsprechend Ihres Grades an Rutschgefahr Klassen zu (R9 – R13). Spezielle Anforderungen an die Bodenbeläge werden u. a. formuliert für:

• Räume für medizinische Bäder: R11
• Außentreppen: R11 oder R10 | V4
• Unreine Arbeitsräume: R10
• Sanitäre Räume, Stationsbäder: R10
• Stationen mit Krankenzimmern und Flure: R9
• Eingangsbereiche: R9
• Pausenräume: R9

Für bestimmte Risikobereiche reicht die rutschhemmende Ausführung des Bodens allein nicht aus. Um potentielle Gleitmittel (z. B. Wasser) aufnehmen zu können, sind sog. Verdrängungsräume (z. B. Fugen unterhalb der Trittebene) gefordert. (z. B. V4: 4 cm³ Verdrängungsraum je 100 cm² für Außentreppen)

Für nassbelastete Barfußbereiche werden separate Bewertungsgruppen (A, B und C) formuliert (Vgl. GUV 8527). Beispielhafte Forderungen sind:

• Barfußgänge (weitgehend trocken), Umkleiden: Böden Gruppe A
• Duschräume: Böden Gruppe B

Hinweis für die Schweiz: Hier gelten die Bewertungsklassen der Gleitsicherheit GS1- GS4 (Schuhbereich) sowie GB1 – GB3 (Barfußbereich) nach bfu (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung).

  1. BG-Regel 181
  2. DIN EN 14041:2011-05
  3. GUV 8527
  4. Buchser, M. (2009)

Suizidprävention

Suizidprävention

Alle Konstruktionen sind so zu wählen, dass der Zugang von Patienten zur Unterkonstruktion, beispielsweise bei angehangenen Decken oder Revisionsklappen in Wänden, verhindert wird.

  1. Glasow, N. (2011)