Stützpunkt und Akutbereich

Ausbildung geschlossener Bereiche

Ausbildung geschlossener Bereiche

Die Notwendigkeit der Vorhaltung geschlossener Bereiche wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Derzeit verfügt die Mehrzahl der Kliniken über diese Art von Überwachungsmöglichkeit. Grundlage für die Behandlung im geschlossenen Bereich können sowohl eine öffentlich-rechtliche bzw. zivilrechtliche Unterbringung als auch eine Vereinbarung mit dem Patienten sein. Hintergrund ist meist eine erhebliche Fremd- oder Eigengefährdung.

Die Behandlung im geschlossenen Setting ist nicht während der gesamten Aufenthaltsdauer erforderlich. Meist folgt einer kurzen Behandlung im geschlossenen Setting eine längere Phase in offen geführten Bereichen. Zudem werden meist verschiedene Ausgangsregelungen (z. B. Ausgang in Begleitung, Ausgang in Gruppe, Ausgang allein usw.) getroffen. Die Architektur muss zum einen die sichere Schließung des Bereiches gewährleisten und gleichzeitig Zu- und Ausgänge ermöglichen (Patienten mit Ausgang, Personal, Besucher).

Die Anzahl der benötigten Behandlungsplätze in im geschlossenen Bereich ist Schwankungen unterlegen. Die meisten Raumgruppen sind zumeist fakultativ, d. h. nur bei Bedarf, geschlossen.

Neben der erforderlichen Flexibilität in der Bettenanzahl stellen auch die erzielte Bewegungsfreiheit der Patienten (abhängig von der Größe des geschlossenen Bereiches), die tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten (Blickbeziehungen) sowie das Risiko des Wegschließens unbetroffener Patienten Gestaltungskriterien mit durchaus gegensätzlichen Anforderungen dar. Die Ausprägung geschlossener Behandlungsbereiche ist entsprechend breit gefächert.

  1. Ausführungsvariante: "Geschlossene Bereiche"
  2. Glasow, N. (2011)

Stützpunkte und Überwachungsraum

Stützpunkte und Überwachungsraum

Während der Stützpunkt unumstritten das Zentrum der Station bildet, werden Überwachungsräume in psychiatrischen Einrichtungen unterschiedlich bewertet. Kliniken, die Überwachungsräume als institutionelle Gewalt interpretieren, begegnen dem Bedarf an engmaschiger Überwachung durch persönliche Begleitung der Patienten. Dies hat jedoch in der Regel einen personellen Mehraufwand zu Folge, so dass bislang üblicherweise klassische Überwachungsräume vorgehalten werden.

Die engen organisatorischen und funktionalen Zusammenhänge zwischen Stützpunkt und Überwachungsräumen erfordern ein Entwerfen als eine Raumgruppe. Sowohl die Stationstür und der Überwachungsraum als auch der Flurbereich sollten nach Möglichkeit vom Stützpunkt aus eingesehen werden können. Blickbeziehungen in den Raucherraum können von Vorteil sein. Der Hauptzugang zur Station und die Überwachungsräume müssen von Stützpunkt aus auf kurzem Weg erreichbar sein.

  1. Ausführungsvariante: "Stützpunkt und Überwachungsraum"
  2. Kapitel "Grundlagen: Unterbringung und Zwangsbehandlung"
  3. Glasow, N. (2011)

Stützpunkt: Zentrale Lage

Stützpunkt: Zentrale Lage

Durch eine zentrale Lage des Stützpunktes auf der Station können zum einen optimierte Blickkontrollmöglichkeiten (z. B. auf Flure und Gemeinschaftsbereiche) und ebenso kurze Wege für das Personal innerhalb der Station realisiert werden. Dies kann zu einer Zeitersparnis und einer daraus resultierenden Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung führen.

Zentral gelegene Stützpunkte sind zudem leichter auffindbar und können sich zu einem wichtigen Referenzpunkt auf der Station entwickeln. Dies dient der Präsenz des Personals und unterstützt die Orientierung von Patienten und Besuchern.

  1. Kapitel "Grundlagen: Störung der Umweltwahrnehmung"
  2. Glasow, N. (2011)

Stützpunkt: Funktion und Raumgröße

Stützpunkt: Funktion und Raumgröße

Die Art der Nutzung der Stützpunkte variiert zwischen den einzelnen Kliniken und sollte daher vor Planungsbeginn klar umrissen werden. Oft müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten ermöglicht werden. Neben der Besprechungsfunktion sind auch ruhige Arbeitsplätze , beispielsweise für Dokumentationszwecke, erforderlich. Patientenzugängliche Bereiche, z. B. zur Medikamentenausgabe, müssen eindeutig definiert werden (Ruhestörungen vermeiden, Sicherung von Medikamenten usw.).

Der maximale Raumbedarf ergibt sich meist aus der Größe der Personalgruppe während der Schichtübergaben . Eine räumliche Kombination mit dem reinen Arbeitsraum, Personalaufenthalt oder Untersuchungs- und Behandlungsraum sind möglich.

Optimale Arbeitsbedingungen (Funktionalität und Raumbedarf) steigern das Wohlbefinden und die Produktivität des Personals.

  1. Glasow, N. (2011)

Stützpunkt: Gestaltung

Stützpunkt: Gestaltung

Die Präsenz des Personals spielt in der Psychiatrie eine wichtige Rolle. Das System der Bezugspflege ordnet jedem Patienten einen Mitarbeiter des Pflegepersonals als Ansprechpartner und Vertrauensperson zu. Dieses Vertrauensverhältnis kann helfen Unsicherheiten und Ängste im institutionellen Umfeld abzubauen. Der Sichtkontakt zum Personal und eine gute Erreichbarkeit sind daher sehr wichtig.

Das Verhältnis zwischen Patienten und Personal wird durch die Gestaltung des Stützpunktes beeinflusst. Beispielsweise kann ein custodialer Charakter den Mitarbeiter in eine beobachtende, wachende Position versetzen und dadurch ein hierarchisches soziales Gefüge erzeugen. Daher sind eher offen gestaltete Situationen zu bevorzugen, die ein gleichberechtigtes Miteinander von Patienten und Pflegepersonal erlauben und hilfesuchenden Patienten oder auch Besuchern keine Kommunikationsbarriere sind.

  1. Glasow, N. (2011)

Stützpunkt: Datenschutz

Stützpunkt: Datenschutz

Im Stützpunkt werden wichtige Patientendaten aufbewahrt, die hohe Anforderungen an den Datenschutz stellen. Diese Unterlagen müssen vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt werden. Im Regelfall wird dies durch Verschließbarkeit des Raumes gewährleistet. Sollte eine offene Gestaltung des Stützpunktes, beispielsweise in Form eines Tresens, gewünscht sein, können die Unterlagen und die Computer auch in verschließbaren Schränken oder rückwärtigen Raumbereichen gesichert werden.

  1. Glasow, N. (2011)

Stützpunkt: Zweiter Fluchtweg

Stützpunkt: Zweiter Fluchtweg

Das Pflegepersonal stellt das häufigste Ziel aggressiven Verhaltens von Patienten dar und ist entsprechend zu schützen. Ein zweiter Fluchtweg aus dem Schwesternstützpunkt kann, beispielsweise für allein arbeitende Nachtwachen, eine schützende bauliche Maßnahme darstellen. Dies ist insbesondere in forensischen Kliniken erforderlich.

  1. Kapitel "Grundlagen: Gewalt und Aggressivität"

Überwachungsraum: Überwachung und Intimsphäre

Überwachungsraum: Überwachung und Intimsphäre

Die Überwachung des Patientenzimmers bzw. des Akutraumes stellt eine Verletzung der Privatsphäre der Patienten dar, die jedoch bei psychiatrischen Akutzuständen notwendig werden kann.

Die Überwachung kann grundsätzlich sowohl direkt, z. B. über ein Sichtfenster zum Stützpunkt oder zum Flur, als auch technikgestützt erfolgen. Bei der Kameraüberwachung erfolgt eine Ausgabe des Videos im Stützpunkt, seltener in Arzträumen. Zusätzlich kann eine akustische Überwachung installiert werden. In Nordrhein-Westfalen ist die Kameraüberwachung seit November 2011 gesetzlich verboten.

Für die Patienten ist die Transparenz der Überwachung von großer Bedeutung. Im Regelfall wird daher eine Überwachung über direkten Blickkontakt einer Kameraüberwachung vorgezogen.

Die Gestaltung der Nassbereiche am Überwachungsraum sowie deren Grad an Überwachung variieren sehr stark. Die Bandbreite reicht von üblichen Nasszellen bis zu frei einsehbaren WC-Bereichen mit Waschbecken im Überwachungsraum selbst. Vom überwiegenden Teil der Kliniken wird jedoch der Schutz der Privatsphäre im Nassbereich sehr hoch bewertet und ihre Überwachung entsprechend eher kritisch gesehen.

  1. Ausführungsvariante: "Varianten der Nassbereiche am Überwachungsraum"
  2. Ausführungsvariante: "Grundrissprinzip: Realisierung der Überwachung mittels Blickkontakt"
  3. Kapitel "Grundlagen: Unterbringung und Zwangsbehandlung"

Überwachungsraum: Raumgröße

Überwachungsraum: Raumgröße

Der Raum muss so dimensioniert sein, dass Fixierungen von Patienten möglich sind. Dafür ist zunächst eine Pflegebettstellung (Bett von beiden Längsseiten und einer Stirnseite frei zugänglich) erforderlich. Dies ermöglicht darüber hinaus das Erbringen klassischer Pflegeleistungen im Bedarfsfall. Zum Fixieren aggressiver Patienten können bis zu fünf Mitarbeiter erforderlich sein. Für eine Eins-zu-eins-Betreuung muss der Raum Platz für eine Sitzwache in angemessenem Abstand zum Patienten bieten. Ein Gefühl von Enge sollte vermieden werden.

  1. Glasow, N. (2011)

Überwachungsraum: Suizidpräventation und Vandalismusschutz

Überwachungsraum: Suizidpräventation und Vandalismusschutz

Die Unterbringung im Überwachungsraum erfolgt während der Akutphasen im Krankheitsverlauf. Während dieser Zeit muss vermehrt mit suizidalem oder selbstverletzendem Verhalten gerechnet werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, möglichst keine Suizid- und Verletzungsmöglichkeiten im Überwachungsraum zu bieten.

Psychische Erkrankungen können mit einem erhöhten Gewaltpotential einhergehen. Insbesondere bei Akutaufnahmen, beispielsweise stark alkoholisierter Patienten bzw. Patienten ohne Behandlungseinsicht, ist daher eine vandalismussichere Raumausstattung vorteilhaft. Eine besonders robuste Konstruktion und eine geeignete Möblierung sind vorzusehen. Die vandalismussichere Ausstattung sollte jedoch nicht im Widerspruch zu atmosphärischen Aspekten der Raumgestaltung stehen, da diese einen wesentlichen Beitrag zum Aggressionsabbau leisten können.

  1. Kapitel "Grundlagen: Suizidalität"
  2. Kapitel "Grundlagen: Gewalt und Aggressivität"

Überwachungsraum: Atmosphäre

Überwachungsraum: Atmosphäre

Die Atmosphäre des Raumes kann die Beruhigung der Patienten unterstützen. Geeignet sind gut belichtete und belüftete Räume in gutem baulichen Zustand und Möglichkeiten zur Betrachtung von Natur. Es ist das eingeschränkte Blickfeld von fixierten Patienten (eher geradeaus, Richtung Decke) zu beachten. Möglichkeiten zur Reizabschirmung, beispielsweise Verdunklungsmöglichkeiten und hoher Schallschutz, können der Therapie im Akutzustand dienen.

  1. Glasow, N. (2011)
  2. Ulrich, R.S. (1991)