Suchtverhalten

Abhängigkeitserkrankungen gehören zum psychiatrischen Alltag. In vielen Kliniken sind spezielle Suchtstationen zu deren Behandlung eingerichtet. Neben diesem Anteil an den Hauptdiagnosen bestehen ebenso begleitende oder auch krankheitsverursachende Abhängigkeiten (z. B. drogeninduzierte Psychosen). Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen sind mit einem Anteil von knapp 40 % aller Fälle die größte Diagnosegruppe stationär behandelter Patienten in Deutschland.

Die häufigste begleitende Abhängigkeit besteht zum Nikotin. Fähndrich und Kieser (2003) haben in einer Befragung von 1078 Psychiatriepatienten eruiert, dass etwa 70 % der Patienten Raucher sind. Der Anteil ist damit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung, hier liegt er bei etwa 33 %, wesentlich höher. „Da viele der Patienten nicht mit dem Rauchen aufhören möchten, sich nicht freiwillig in einer Klinik befinden und in einer psychischen Ausnahmesituation sind, die durch zusätzlichen Stress (Nikotinentzug) nicht auch noch verschärft werden sollte, ist dies zu respektieren und auch räumlich zu berücksichtigen.“ (Fähndrich & Kieser, 2003: 70).

In psychiatrischen Einrichtungen ist daher das Rauchen meist gestattet. Der Raucherbereich beschränkt sich in den meisten Kliniken auf einen Raucherraum pro Station. Die Gestaltung dieses Bereiches stellt eine besondere Herausforderung für die Planer dar. Problematisch sind vor allem die erhebliche Geruchs- und Schadstoffbelastung durch das Rauchen als auch das Gefahrenpotential durch den Umgang mit offenem Feuer. Aus Sicherheitsgründen wird der Raucherraum daher oft mit Einblickmöglichkeiten, beispielsweise durch Fenster zum Flur, versehen. Eine gute Alternative bzw. Ergänzung zu diesen Räumen sind gut erreichbare und witterungsgeschützte Freibereiche.

In selteneren Fällen bestehen Abhängigkeiten von anderen, teils illegalen Drogen. Der Konsum dieser Rauschmittel ist, ebenso wie der Alkoholgenuss, in psychiatrischen Einrichtungen nicht gestattet. In bestimmten Fällen kann daher eine Unterbindung der Kontaktmöglichkeiten nach außen notwendig werden, um Drogenkäufe zu verhindern. Dieser Aspekt sollte dann entsprechend in der Fenstergestaltung oder auch der Begrenzung der Freibereiche berücksichtigt werden. Für die Gestaltung der Patientenzimmer wäre z. B. eine fugenlose Anbindung der Einbauten sinnvoll, um Versteckmöglichkeiten für Drogen zu vermeiden. Dieser Problematik wird durch das medizinische Fachpersonal insgesamt sehr unterschiedlich bewertet. Der Planer muss daher in Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Team einen eigenen Standpunkt und entsprechende bauliche Konsequenzen erarbeiten.

Literatur

  1. Fähndrich, E., Kieser, C. (2003)