Technische Gebäudeausrüstung

Auslegung von Aufzugsanlagen

Auslegung von Aufzugsanlagen

Der Einsatz von Aufzugsanlagen in psychiatrischen Einrichtungen dient zum einen der Barrierefreiheit und zum anderen transportbedingten Erfordernissen.
Die barrierefreie Gestaltung richtet sich nicht ausschließlich auf die kleine Gruppe der Rollstuhlnutzer (Mindestkorbmaße für einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson nach EN 81-70:2003: 1,10 m x 1,40 m), sondern muss ebenso die Bedürfnisse anderweitig mobilitätseingeschränkter Personen und in zunehmendem Maße die Anforderungen älterer Patienten berücksichtigen.

Anfallende Transporte können von Einrichtung zu Einrichtung stark variieren. Vor allem die Konzeption der Ver- und Entsorgung (zentrale oder dezentrale Lagerhaltung), der Essensversorgung (z. B. Größe der Essenswägen) und der Bettenaufbereitung sind hierbei beispielhaft als Variablen zu nennen. Eine zentrale Bettenaufbereitung ist in psychiatrischen Kliniken weniger üblich. Jedoch werden beispielsweise durch Aufstellung zusätzlicher Betten in den Patientenzimmern bei Überbelegung oder aufgrund notwendiger Reparaturen Bettentransporte verursacht. Liegendtransporte hingegen treten selten, überwiegend im Falle von Akutzugängen auf. Bei Bettenabmessungen von 1,0 m x 2,3 m ist laut DIN 15309:2002-12 eine Korbgröße von 1,50 m x 2,70 m sowie eine lichte Türbreite von 1,30 m erforderlich. Die Musterkrankenhausbauverordnung schlägt ein davon abweichendes Mindestmaß von 1,80 m x 2,50 m vor.

  1. DIN 15309
  2. DIN EN 81-70
  3. EPH Barrierefreiheit
  4. MusterKHBauVO (zurückgezogen)

Wärmeversorgung

Wärmeversorgung

Heizkörper und Heizungsleitungen gehören zu den am häufigsten zum Suizid verwendeten Bauelementen und sind daher nach suizidpräventiven Gesichtspunkten zu planen. Insbesondere in Rückzugsbereichen, also beispielsweise Patientenbädern oder -zimmern, sind Strangulationsmöglichkeiten an Heizungsbauteilen zu vermeiden. Dazu zählen beispielsweise einzelne Rippen von Heizkörpern, Montagepunkte, Ventile oder auch unter der Decke geführte Rohrleitungen. Die individuelle Steuerung der Wärmeversorgung durch den Patienten kann die therapeutische Umwelt unterstützen. Deckenstrahlheizungen mit einbetonierten Rohren sind nach Musterkrankenhausbauverordnung nicht zulässig.

  1. Glasow, N. (2011)
  2. MusterKHBauVO (zurückgezogen)

Brandschutz

Brandschutz

Die Voraussetzungen für den Brand- und Katastrophenschutz in psychiatrischen Einrichtungen unterscheiden sich maßgeblich von denen somatischer Kliniken. Einerseits ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Patienten nicht bettgebunden ist. Andererseits können jedoch schlechtes Orientierungsvermögen sowie die Ausbildung geschlossener Bereiche eine Herausforderung darstellen.

Die Entriegelung aller geschlossener Türen (z. B. auch Überwachungs- oder Time-Out-Räume) muss im Brandfall vollautomatisch geschehen. Jede erforderliche personelle Bedienung kann zu einer gefährlichen zeitlichen Verzögerung führen. Voraussetzung für die vollautomatische Öffnung ist eine flächendeckende Brandmeldeanlage, auf die die elektronisch verriegelten Türen aufgeschaltet sind. Mechanische Schließsysteme sind für diese Türen ungeeignet.

Im Brand- oder Katastrophenfall können Patienten einerseits in benachbarte Brandabschnitte bzw. über Fluchttreppenhäuser ins Freie flüchten. Aufgrund auftretenden Beengungsstresses ist die Evakuierung in einen geschlossen geführten Bereich eher problematisch. Etwa 50 % befragter psychiatrischer Kliniken gaben an, dass die Führung der Fluchtwege in geschlossene Freibereiche von Vorteil wäre, um Entweichungen im Brandfall zu verhindern (Glasow, 2011).

Um Missbrauch der Brandmeldeanlage ausschließen zu können, empfiehlt es sich, beispielsweise eine Zwei-Melder-Abhängigkeit vorzusehen. Auf diese Weise kann die Manipulation durch Patienten ausgeschlossen werden. Durch eine verzögerte Freischaltung der Stationstüren, kann darüber hinaus unerlaubtes Entweichen verhindert werden.

Die Nutzung der Fenster als zweiten Fluchtweg ist nicht aufgrund der Fenstersicherung zwangsläufig ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, einzelne Fenster als Zugangs- oder Entrauchungsöffnung für die Feuerwehr bzw. als Fluchtweg zugänglich zu machen. Sie sollten in zentraler Lage auf der Station liegen und an einen Flur bzw. offenen Bereich angrenzen und mit einem Leiterwagen von außen erreichbar sein.

Die Musterkrankenhausbauverordnung schreibt für jede Pflegeeinheit einen sichtbar montierten Feuerlöscher vor. In der Praxis kann dies zum Missbrauch der Löscher durch aggressive Patienten und damit zur Gefährdung von Mitpatienten und Personal führen. Unter Einbezug der zuständigen Feuerwehr ist daher ein geeigneteres Brandschutzkonzept zu entwickeln, das diese Problematik berücksichtigt.

  1. Glasow, N. (2011)
  2. MusterKHBauVO (zurückgezogen)

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Patienten und Personal müssen auch bei Aufenthalt in geschlossenen Bereichen jederzeit die Möglichkeiten haben, diesen bei Gefahr (beispielsweise bei Erdbeben oder tätlichen Angriffen von Patienten) zu verlassen. Dafür können sogenannte Panikverschlüsse zum Einsatz kommen. Diese existieren in verschiedenen Ausführungen, z. B. als rote Druckknöpfe neben dem Türrahmen. Werden sie im Notfall betätigt, öffnet sich die Tür und ein Signal wird an eine zentrale Leitstelle bzw. auf ein mobiles Empfangsgerät übertragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Signal mit Verzögerung auch an Polizei oder Securitypersonal weiter zu leiten. Durch die Verzögerung hat das Personal durch Eingabe eines Codes die Möglichkeit, teure Fehlalarme zu vermeiden.

Lüftungstechnik

Lüftungstechnik

Die Möglichkeiten der natürlichen Lüftung sind in vielen psychiatrischen Einrichtungen aufgrund der Fenstersicherungen beschränkt. Gleichzeitig ist mit einer überdurchschnittlich hohen Belastung der Raumluft (beispielsweise durch desinfizierende Reinigungsmittel, Raucherbereiche in den Einrichtungen, hohes Personenaufkommen oder krankheitsbedingt vernachlässigter Körperhygiene) zu rechnen.

Eine schlechte Raumluftqualität ist nicht nur aus Sicht des Gebäudeschutzes nachteilig, sondern steht auch im Widerspruch zu einer therapeutischen Umwelt (Minderung der Stressoren) und ist daher zwingend zu vermeiden.

Da die natürliche Lüftung auf einem Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenraum basiert, kann darüber kein kontinuierlicher Luftwechsel sichergestellt werden. Es wird daher der Einsatz von Zwangslüftungstechnik empfohlen. In der einfachsten Variante kann die Luftwechselrate einer vorhandenen Abluftanlage der innenliegenden Nassräume erhöht werden.

Keineswegs jedoch darf der Einsatz ventilatorgestützter Lüftungstechnik zum Ausschluss natürlicher Lüftung führen, welche aus atmosphärischen Gründen bedeutsam ist. Forensische Einrichtungen können in diesem Punkt eine Ausnahme darstellen.

  1. Kapitel "Fenster und Fassade"
  2. DIN 1946-6

Visuelle, akustische und sensorische Überwachung

Visuelle, akustische und sensorische Überwachung

Die Nutzung von Kamera- und Mikrofontechnik für die Patientenüberwachung ist sehr umstritten. Trotz allem kann aufgrund baulicher Gegebenheiten deren Einsatz notwendig werden. Dadurch können z. B. auch bei ungünstiger Lage des Stützpunktes zusätzliche Überwachungsräume geschaffen werden. Eine möglichst unauffällige und vandalismussichere Ausführung ist erforderlich.

Neben der Ausstattung von Überwachungsräumen kann Videotechnik zur Sicherung von Türen zu geschlossenen Bereichen genutzt werden. Die technikgestützte Überwachung von Eingangsbereichen dient hier der Sicherheit des Personals. Übergriffe von Patienten, die sich in uneinsehbaren Bereichen hinter der Tür aufhalten, können so ausgeschlossen werden. Auch für schwer überschaubare Außenbereiche können Überwachungssysteme sinnvoll eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für forensische Kliniken.

In Nordrhein-Westfalen ist die Videoüberwachung in psychiatrischen Kliniken gesetzlich untersagt.

  1. Glasow, N. (2011)

Zugangskontrollen und Türschliesssysteme

Zugangskontrollen und Türschliesssysteme

Die Anforderungen an Türschließsysteme in psychiatrischen Einrichtungen unterscheiden sich deutlich von somatischen Kliniken. Insbesondere bei der Ausbildung geschlossener Bereiche müssen elektronische Schließsysteme zum Einsatz kommen. Dadurch lassen sich auch zentrale Öffnungsmechanismen, meist im Stützpunkt, realisieren. Die Zugangskontrolle kann mittels verschiedener Systeme, beispielsweise individuell programmierbarer Transponder, umgesetzt werden.

Eine elektronische Anzeige zum Zustand des Schließmechanismus (offen oder geschlossen) kann die Sicherheit erhöhen. Die vandalismussichere Ausbildung der Schließanlagen ist wesentlich. Der Zeitaufwand zum Ver- und Entriegeln von Türen soll möglichst gering gehalten werden. Alle funktionalen Abläufe (auch Betten- oder Versorgungstransporte) müssen bei der Planung der Schließtechnik mit bedacht werden. (Beispiel: Wie kommt man mit einem Patientenbett möglichst unkompliziert durch eine verschlossene Stationstür?)

Neben geschlossenen Bereichen sind Gefahrenzonen (z. B. Medikamenten- oder Putzmittellager) und Räume mit Anforderungen an den Datenschutz (z. B. Stützpunkt) besonders zu schützen.

  1. Planungskriterium: "Brandschutz"
  2. Glasow, N. (2011)

Patientennotruf

Patientennotruf

Die Musterkrankenhausbauordnung (zurückgezogen) schreibt vor, dass alle Patientenzimmer sowie Nassräume im Pflegebereich mit Notrufanlagen ausgestattet werden müssen. Das Signal muss im Flurbereich optisch und im Stützpunkt optisch und akustisch wahrnehmbar sein. Der Notruf muss vom Bett aus erreichbar sein.

Bei der Ausführung ist auf eine suizidpräventive Gestaltung zu achten. Vor allem bei kabelgebundenen Systemen besteht die Gefahr, dass Kabel als Strangulationsgurte Verwendung finden. Gleichzeitig müssen die Notrufsysteme auch eine flexible Bettstellung (Bett muss in Pflegebett-stellung umgebaut werden können) erlauben. In Nassräumen muss auf die üblichen Zugbänder am Notruf verzichtet werden.

Mit der geforderten Zimmersignalleuchte kann das Personal auch seine Anwesenheit in einem bestimmten Raum anzeigen, Ruflöschungen im Raum vornehmen und neu eingehende Rufe können an den Aufenthaltsort des Personals weiter geleitet werden. Die Anzeige des Aufenthaltsortes durch entsprechende Lichtsignale im Flur dient zusätzlich der Sicherheit des Personals. Die Manipulation der Anwesenheitstaster durch Patienten soll möglichst ausgeschlossen werden.

  1. Glasow, N. (2011)
  2. MusterKHBauVO (zurückgezogen)
  3. DIN VDE 0834-1 und -2
  4. Zvei (2007)

Personalnotrufsysteme

Personalnotrufsysteme

Kommunikationssysteme für das Personal dienen der Sicherheit und Effizienz des Personals. In Krisensituationen, beispielweise bei Übergriffen durch aggressive Patienten, oder auch während der Nachtschicht müssen die Vernetzung der Mitarbeiter und die Möglichkeit zur Anforderung von Hilfe gewährleistet sein. Neben fest installierten Personalrufanlagen, beispielsweise im Patientenzimmer, stehen auch zunehmend mobile Systeme zur Verfügung. Diese können meist individuell auf die Bedürfnisse der Einrichtung abgestimmt werden und auch zusätzliche Funktionen, beispielsweise Telekommunikation oder automatische Türöffnung übernehmen.

Ersatzstromversorgung

Ersatzstromversorgung

Im Falle eines Stromausfalles muss der Krankenhausbetrieb über eine Notstromversorgung für eine Dauer von mindestens 24 Stunden sichergestellt werden.

  1. MusterKHBauVO (zurückgezogen)

Beleuchtung

Beleuchtung

Die Beleuchtung hat neben der Gewährleistung der funktionalen Abläufe (z. B. nächtliche Übersichtsbeleuchtung im Patientenzimmer) und Sicherheitsaspekte (z. B. Kennzeichnung von Rettungswegen, Erkennbarkeit von Stufen) auch große atmosphärische Bedeutung. Ausreichende Beleuchtung und Belichtung sowie individuelle Beleuchtungsmöglichkeiten (unterschiedliche Lichtszenarien ermöglichen, z. B. Leselicht) tragen entscheidend zu einer therapeutischen und suizidpräventiven Atmosphäre bei. Der therapeutische Effekt von Licht findet in der Lichttherapie depressiver Patienten Anwendung. Wie auch die DIN 5035 beschreibt, führt eine Erhöhung der Beleuchtungsstärken über die vorgeschriebenen Mindestmaße hinaus in der Regel zu einer Erhöhung des Wohlbefindens der Nutzer, der Förderung des Genesungsprozesses und zur besseren Akzeptanz der Einrichtung.

Aspekte wie Blendung, größere Leuchtdichteunterschiede (z. B. nachts zwischen Fluren und dunklen Patientenzimmern) oder das Phänomen unangenehmer Lichtduschen (z. B. bei punktuell beleuchteten Fluren) sollten durch eine angemessene Lichtplanung verhindert werden. Nach der Musterkrankenhausbauverordnung müssen sowohl alle Räume als auch innere und äußere Verkehrswege der Einrichtung elektrisch beleuchtet werden.

  1. MusterKHBauVO (zurückgezogen)
  2. Glasow, N. (2011)
  3. DIN 5035-3
  4. DIN 5035-7
  5. DIN EN 12464-1
  6. DIN EN 1838
  7. DIN EN 50172

Wasserversorgung und Absperrhähne

Wasserversorgung und Absperrhähne

Die Temperatur des Warmwassers darf 45 °C nicht übersteigen. Dies dient der Prävention von Verletzungen (sog. Verbrühschutz). Bei zentralen Absperrhähnen für Warm- und Kaltwasser ist zwingend auf eine suizidpräventive Gestaltung zu achten. Hoch über dem Boden montierte und herauskragende Hähne müssen vermieden werden, da diese zur Befestigung von Strangulationsgurten missbraucht werden könnten.

  1. Glasow, N. (2011)
  2. MusterKHBauVO (zurückgezogen)