Ausführungsvarianten für Geschützte Freibereiche

Varianten geschlossener Gärten

Varianten geschlossener Gärten

Bereits durch die Baukörperwahl kann Einfluss auf das spätere Erscheinungsbild des geschlossenen Freibereiches genommen werden (Skizzen links). Gebäude stellen eine besonders natürliche und gleichzeitig sichere Art der Begrenzung von Freibereichen dar. In Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen können auf diese Weise gegebenenfalls teure und therapeutisch fragwürdige Hochsicherheitszaunanlagen vermieden werden.

Entsprechend der verschiedenen Prioritäten von Entweichungsschutz, therapeutischem Milieu, Gestaltungsästhetik und Nutzungsmöglichkeiten können die Umfriedungen geschlossener Freibereiche auf sehr unterschiedliche Weise ausgeführt werden.

Es können verschiedene Arten von Mauern, Zäunen oder Verglasungen herangezogen werden. Mit der Wahl der Begrenzungselemente kann auf unterschiedliche Umgebungen (z. B. Mauer zur Schallabschirmung an befahrener Straße oder Verglasung zur Gewährleistung des Blickes in den benachbarten Wald) reagiert werden.

Es ist zu beachten, dass die Elemente keine Möglichkeiten zum Überklettern bieten sollten. Entsprechend müssen die Gitterabstände in Zäunen klein genug sein. Vertikale sind horizontalen Strukturen vorzuziehen. Besonders dichte oder auch dornige Pflanzungen können die Einfriedung ergänzen bzw. ersetzen. Ebenso ist die Wirkung der Umfriedung auf das Umfeld der Klinik zu hinterfragen. Deren Höhe zur Straße kann beispielsweise durch ein Absinken des geschlossenen Freibereiches gegenüber dem Umgebungsniveau begrenzt werden.

Varianten geschlossener Terrassen und Balkone

Varianten geschlossener Terrassen und Balkone

Der Sicherung von Terrassen und Balkonen kommt, durch die erhöhte Lage und die daraus resultierende potentielle Möglichkeit zum Sprungsuizid, eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildung zeigt zwei mögliche Ausführungsvarianten der Terrassensicherung, die gleichzeitig die Bandbreite der Bewertung restriktiver Sicherheitsmaßnahmen aufzeigen.

In der linken Variante wurde der Bereich übermannhoch verglast. Die punktgehaltenen Sicherheitsgläser bieten einen Ausblick in die Umgebung, ebenso nach unten auf das Straßenniveau. Das Gesamterlebnis Freiraum bleibt jedoch, vor allem durch die Abgrenzung von der Natur (Boden, Bäume, Wind), begrenzt.

Das rechte Beispiel verfolgt einen nahezu gegenteiligen Ansatz. Durch eine dichte Pflanzung wird ein Abstand zwischen Gebäudekante und Aufenthaltsfläche geschaffen. Der Blick der Nutzer richtet sich dadurch eher in die Ferne als nach unten. Die Sogwirkung eines hoch gelegenen Freibereiches und die implizite Aufforderung zum Sprungsuizid können so kompensiert werden. Gut gepflegte Pflanzungen werden in der Regel respektiert und nicht übertreten. Die Sicherung der Terrasse erfolgt also ausschließlich mit atmosphärischen Mitteln. Eine objektive Sicherheit ist nicht gegeben.

Möblierung geschlossener Freibereiche

Möblierung geschlossener Freibereiche

Die Gestaltung der Ausstattungselemente, beispielsweise der Gartenmöbel, muss in das Gesamtkonzept integriert werden. Das Hauptaugenmerk liegt hier darauf, nach Möglichkeit keine Übersteighilfen zur Überwindung der Umfriedung zu bieten.

Die Abbildung zeigt zwei Ausführungsvarianten von Sitzmöglichkeiten. Im linken Beispiel wurde eine Sitzgruppe durch einen Metallring zusammengefasst, um das Verschieben der Elemente an die Einfriedung zu verhindern. Diese Möblierung wirkt unnatürlich und der Benutzungskomfort ist eingeschränkt.

Die rechte Grafik zeigt eine übliche Parkbank. Das feste Verankern von Möbeln im öffentlichen Raum ist weit verbreitet und findet daher auch im Freiraum psychiatrischer Einrichtungen Akzeptanz. Grundsätzlich sind entsprechend des Normalisierungsprinzips gängige Möblierungen zu bevorzugen.