Ausführungsvarianten für Stützpunkt und Akutbereich

Geschlossene Bereiche

Geschlossene Bereiche

Die Überwachung des Patientenzimmers stellt eine Verletzung der Privatsphäre der Patienten dar, die jedoch bei Akutzuständen notwendig werden kann. Für die Patienten ist die Transparenz der Überwachung von großer Bedeutung. Im Regelfall wird daher eine Überwachung über direkten Blickkontakt (z. B. über Fenster zum Stützpunkt) einer Kameraüberwachung vorgezogen. In Nordrhein-Westfalen ist die Kameraüberwachung seit November 2011 gesetzlich verboten.
Die Gestaltung der Nassbereiche am Überwachungsraum sowie deren Grad an Überwachung variieren sehr stark.

Die Bandbreite reicht von üblichen Nasszellen bis zu frei einsehbaren WC-Bereichen mit Waschbecken im Überwachungsraum selbst. Vom überwiegenden Teil der Kliniken wird jedoch der Schutz der Privatsphäre im Nassbereich sehr hoch bewertet und ihre Überwachung entsprechend eher kritisch gesehen.

  1. Kapitel "Grundlagen: Unterbringung und Zwangsbehandlung"

Lage von Stützpunkt und Überwachungsraum

Lage von Stützpunkt und Überwachungsraum

Die wichtigste Voraussetzung zur Erfüllung aller Entwurfskriterien, vor allem der wichtigen Wege- und Blickbeziehungen, ist eine geeignete Lage des Stützpunktes sowie der Überwachungsräume auf der Station. Die Grafik zeigt eine Auswahl an Schemagrundrissen psychiatrischer Stationen mit üblichem I-, L- oder Doppelflursystem und Markierung von Zugang, Stützpunkt und möglichen Überwachungsbereichen. Die Lage des Stützpunktes zum Überwachungsraum (direkte oder nur indirekte Nachbarschaft) entscheidet über die möglichen Arten der Überwachung. Die benötigte Anzahl an Überwachungsräumen muss von Anfang an im Entwurf bedacht werden.

  1. Glasow, N. (2011)

Grundprinzip: Realisierung der Überwachung mittels Blickkontakt

Grundprinzip: Realisierung der Überwachung mittels Blickkontakt

Die Grafik zeigt eine Ausführungsvariante der Sichtfensterüberwachung. Der Stützpunkt hat eine zentrale Lage und kann neben dem Überwachungsraum ebenso den Stationszugang, große Bereiche des Flures sowie die gegenüber liegenden Aufenthaltsbereiche überblicken. Das Fenster zum Überwachungsraum kann mit einem Rollo ausgestattet werden, so dass die Überwachung für den Patienten nachvollziehbar und vom Personal regulierbar ist. Der Rückzugsbereich für das Personal ist direkt an den Stützpunkt angegliedert, so dass kurze Wege entstehen.

Der Überwachungsraum, ein Arztraum sowie der Untersuchungs- und Behandlungsraum bilden eine Raumgruppe mit Vorzone, welche durch eine Schiebetür noch vom Flur abgetrennt werden kann. Für den überwachten Patienten bedeutet dies eine maximale Reizabschirmung und eine direkte Nähe zum ärztlichen Personal. Störungen des normalen Stationsbetriebes durch Akutaufnahmen können begrenzt werden. Dies ist vor allem während der Nachtruhe ein wesentlicher Vorteil.

Nachteilig wirkt sich die Begrenzung der Anzahl direkter Überwachungsräume aus. Weitere Überwachungsräume wären nur durch Kameratechnik realisierbar. Eine direkte Versorgung des Stützpunktes mit Tageslicht und Frischluft ist nicht möglich.

Varianten der Nassbereiche am Überwachungsraum

Varianten der Nassbereiche am Überwachungsraum

Die Abbildung zeigt verschiedene Möglichkeiten zur Ausbildung der Nassbereiche am Überwachungsraum. Herkömmliche Nasszellen (1.v.l.) sind mit einem hohen Maß an Rückzug daher bei der Behandlung von Akutpatienten mit einem erhöhten Risiko für suizidale Handlungen verbunden. Für geschlossene Nasszellen an Überwachungsräumen hat die bauliche Suizidprävention daher eine besonders große Bedeutung (Reduktion von Griffen, ggfs. Duschvorhangstangen usw.).

Das zweite Beispiel zeigt die Variante der Integration der Nassstrecke in das Patientenzimmer. Diese Gestaltung stellt eine bedeutende Verletzung der Privatsphäre der Patienten dar, welche von den meisten Einrichtungen abgelehnt wird. Durch die Abweichung von der Normalität und die Kränkung der Würde des Patienten kann eine derartige Gestaltung einem positiven Therapieverlauf entgegenstehen.

Eine Alternative ist die getrennte Anordnung von Überwachungsraum und zugehöriger Nasszelle (3.v.l.). Die Privatsphäre des Patienten bleibt geschützt. Dennoch ist der Grad des Rückzuges durch die Anordnung der Nasszelle am Flur geringer. Suizide können jedoch keinesfalls ausgeschlossen werden. Die nahe Betreuung durch das Personal ist unerlässlich.