Nassräume
Vermeidung von Strangulationsmöglichkeiten
Die Nassbereiche psychiatrischer Kliniken werden besonders häufig für suizidale Handlungen aufgesucht. Dies betrifft sowohl die Nasszellen am Patientenzimmer als auch zentral gelegene Dusch- oder WC-Räume. Ihre Gestaltung ist daher für die bauliche Suizidprävention von ganz besonderer Bedeutung. Der Anteil an Strangulationen ist in den Nassbereichen noch höher als in der Gesamtgruppe der Kliniksuizide. Die Vermeidung von Strangulationsmöglichkeiten ist damit die mit Abstand wichtigste suizidpräventive Maßnahme in den Nassbereichen.
Vermieden werden müssen vor allem Befestigungspunkte für Gurte. Zu den am häufigsten benutzen Befestigungspunkten zählen hier: Duschabtrennungen, Türklinken, Heizkörper und Armaturen. Seltener wurden Wandhaken oder Überkopfspülbecken verwendet. Aber auch potentielle Strangulationsgurte mit Aufforderungscharakter zum Suizid wie Kordeln oder Seile an Rollos oder Notrufanlagen sind zu vermeiden.
Vermeidung weiterer Suizid- und Verletzungsmöglichkeiten
Vermeidung weiterer Suizid- und Verletzungsmöglichkeiten. Abgesehen von den Suiziden durch Strangulation treten in den Nasszellen vor allem Suizide durch scharfe Gegenstände bzw. durch Ertrinken auf, so dass der Zugang zu diesen Methoden möglichst verhindert werden sollte. Erfahrungsgemäß werden überwiegend scharfe Gegenstände aus dem persönlichen Besitz verwendet. Bei der Ausstattung sollte jedoch grundsätzlich auf scharfe oder scharf zersplitternde Gegenstände (z. B. Spiegel, Zahnputzbecher) verzichtet werden. Verschlüsse in Waschbecken sind nicht zulässig. Die maximale Temperatur des Brauchwassers ist im Sinne eines Verbrühschutzes zu begrenzen. Die Musterkrankenhausbauverordnung schreibt eine maximale Temperatur von 45 ° C vor.
Pflegegerechte Ausstattung
Die suizidpräventiven Maßnahmen dürfen nicht zur eingeschränkten Benutzbarkeit der Nassräume führen. In nahezu allen psychiatrischen Disziplinen, vor allem natürlich in der Gerontopsychiatrie und den Suchtbereichen, müssen auch klassische pflegerische Leistungen erbracht werden. In Nassräumen sind daher auch Handbrausen und Spritzschutzmöglichkeiten vorzusehen. Wannen in Pflegebädern müssen dreiseitig zugänglich sein.
Therapie und Atmosphäre
Häufig werden Pflegebäder auch zur Durchführung von Entspannungsbädern benutzt. Die übliche sterile Ausstattung und teils innenliegende Lage der Bäder erweist sich in diesem Zusammenhang als sehr ungünstig. Es empfehlen sich eine ansprechende, zeitgemäße Gestaltung sowie die Ausstattung mit Möglichkeiten zur natürlichen Belüftung und Belichtung. Die freundliche Gestaltung von Hochrisikobereichen der Suizidprävention wie Nassräumen kann zu einer antisuizidalen Atmosphäre beitragen.
Barrierefreiheit
Die Anforderungen an Nassräume im Sinne der Barrierefreiheit sind sehr umfassend und beinhalten u. a. Aspekte wie kontrastreiche Gestaltung, verschiedene Bewegungsflächen, Auffindbarkeit oder Hygiene. Berücksichtigt werden dabei nicht nur Bedürfnisse von Rollstuhlnutzern, sondern vor allem die der größeren Gruppe der Menschen mit anderen motorischen oder visuellen, kognitiven oder sonstigen Einschränkungen. Grundlegende Anforderungen müssen daher flächendeckend realisiert werden.
Eine Ausnahme können Nassräume in der Akutversorgung darstellen. Hier kann aus suizidpräventiven Gründen u. U. auf eine DIN-gerechte Ausstattung (z. B. Haltegriffe) verzichtet werden.
Das Pflegebad hingegen sollte auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Die Anzahl der rollstuhlgerechten Nasszellen am Patientenzimmer muss an die jeweilige Nutzung angepasst werden. Für gerontopsychiatrische Stationen empfiehlt sich beispielsweise eine höhere Anzahl als im psychotherapeutischen Bereich.