Ausführungsvarianten für Erschließung und Orientierung

Anordnung der Therapiebereiche

Anordnung der Therapiebereiche

Durch die Anordnung der Therapiebereiche innerhalb der Gebäude kann das Raumangebot auf den Stationen beeinflusst werden. Dabei spielt vor allem die Lage der zentralen Therapie eine entscheidende Rolle. Zudem muss bedacht werden, dass ein Teil der Patienten, beispielsweise aufgrund eines akuten Krankheitszustandes oder einer Demenz, vorzugsweise innerhalb der Station behandelt wird. Die Begleitung der Patienten zum Therapiebereich kann für das Personal sehr zeitaufwändig sein. Gleichzeitig sollten auch die raum- und materialintensiven Therapien für alle Patienten erreichbar sein. Eine mehrfache Vorhaltung ist aus Kostengründen nicht möglich.

In nahezu allen Kliniken existieren zentral gelegene Therapiebereiche, meist für Ergo-, Kunst-, Musik-, Bewegungstherapie oder Ähnliches. Um diese autarken Einheiten zu erreichen, müssen die Stationen verlassen werden. Aus beschriebenen Gründen wird in diesem Fall eine aufwändige Begleitung einiger Patienten notwendig. Die Nutzung der Therapieräume beschränkt sich auf die eigentlichen Therapiezeiten.

Alternativ oder auch parallel zu den zentralen Therapieeinheiten verfügen viele Einrichtungen über dezentrale Therapieräume innerhalb der Stationen. Neben einfachen Psychotherapieräumen können beispielsweise auch multifunktional nutzbare Räume für Ergo- oder Kunsttherapie angeboten werden. Durch die Dezentralisierung vergrößert sich das Raumangebot innerhalb der Stationen. Die Räume können direkt von den Patienten erreicht und auch nach Therapieschluss weiter genutzt werden.

Eine besonders geschickte Lösung stellt die Anordnung der zentralen Therapieräume zwischen Stationen dar. Auf diese Weise können die Therapieeinheiten sowohl direkt von den benachbarten Stationen (beispielsweise Akut- oder Gerontopsychiatriestation) als auch neutral über Erschließungsbereiche von allen anderen Stationen erreicht werden. Nach Therapieschluss können die Räume einer Station zugeschlagen werden und so beispielsweise die geschlossenen Bereiche räumlich erweitern.

Emporen und Fluchttreppen

Emporen und Fluchttreppen

Viele Einrichtungen wünschen sich einen offenen und großzügigen Eingangsbereich. Die Ausbildung von Galerien und größeren Lufträumen ist jedoch immer mit dem Risiko verbunden, Patienten durch die hoch liegenden Galerieebenen zu einem Sprungsuizid zu animieren. Es ist daher darauf zu achten, dass die potentielle Absturzhöhe minimiert wird. Entsprechend der Abbildung (linke Skizze) kann dies durch eine zueinander versetzte Anordnung der Ebenen geschehen.

Aus Brandschutzgründen wurden in vielen Kliniken zusätzliche, außen liegende Fluchttreppen addiert. Je nach Gebäudehöhe werden diese auch für Sprungsuizide aufgesucht. Daher ist der Zugang zu diesen meist untersagt und Türen können nur im Brand- bzw. Katastrophenfall geöffnet werden.

Im Hinblick auf Patienten mit freiem Ausgang oder ambulante Patienten ist es wichtig darauf zu achten, dass auch der Zugang von außen auf die Treppe unterbunden wird. (z. B. durch Einzäunung, Ausbildung einer Tür)

Zusätzlich können potentielle Sprungorte wie diese auch durch buschartige Bepflanzungen, die ein weiches Aufkommen suggerieren, ihre Anziehungskraft für Suizidgefährdete verlieren. Diese Vorgehensweise ist auf kritische Fassadenbereiche übertragbar und kann im Sinne der Suizidprävention als Ergänzung zur Fenstersicherung betrachtet werden.

Treppenaugen

Treppenaugen

Treppenaugen, die sich aufgrund ihrer Größe und Höhe zum Sprungsuizid eignen, können sich zu Suizidhotspots entwickeln und damit die Suizidrate der Patienten negativ beeinflussen. Sie sind in psychiatrischen Einrichtungen zwingend zu vermeiden.

Sofern in Bestandsbauten größere Treppenaugen in patientengängigen Bereichen vorhanden sind, müssen diese gesichert werden. Die Sicherung kann mit vertikalen oder horizontalen Flächen bzw. durch Einbringen von Volumina erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Sicherungselemente möglichst unauffällig in den Raum einpassen, um Hinweisreize bezüglich der Suizidmethode zu vermeiden. Vorteilhaft sind Sicherungen, die neben der Suizidprävention weitere Funktionen erfüllen (z. B. Ausstellungsfläche, Rankhilfe, Orientierungshilfe, Kombination mit dem Handlauf). Alle Konstruktionen sind auf Strangulationsmöglichkeiten zu prüfen.

Als vertikale Flächen werden beispielsweise geschlossene Wände, Glasflächen, Netze oder Gitter verwendet. Letztere können zusätzlich als Rankhilfe dienen und dadurch einen atmosphärischen Mehrwert schaffen.

Horizontaler Ebenen im Treppenauge können beispielsweise bepflanzt oder für Ausstellungszwecke genutzt werden. Durch Farbcodierungen oder prägnante Gestaltungselemente kann die Orientierung von Patienten und Besuchern unterstützt werden. Häufig erfolgt die Sicherung der Treppen mit horizontal oder geneigt gespannten Stahlnetzen.

Bei entsprechender Größe der Öffnung können auch Fahrstühle nachträglich in das Treppenauge eingebaut werden.

Suizidpräventiver Handlauf

Suizidpräventiver Handlauf

Strangulationen innerhalb der Verkehrsflächen treten aufgrund des fehlenden Rückzugscharakters eher selten auf. Trotzdem kann sich eine suizidpräventive Gestaltung anbieten, vor allem für abgelegene oder aus sonstigen Gründen wenig frequentierteTreppenräume. Die unterschiedlichen Nutzungshäufigkeiten in Abhängigkeit von der Tages- bzw. Nachtzeit sind in die Überlegungen einzubeziehen.

Um potentielle Befestigungspunkte für Strangulationsgurte am Geländer zu vermeiden, kann die Brüstung aus flächigen Elementen ausgebildet werden, die abstandslos montiert werden. Der Handlauf selbst kann auf einer geschlossenen vertikalen Fläche geführt werden.